Arbeitslohn kann und darf nicht vom Bundesland abhängig sein, in dem jemand wohnt. Die Begründung niedrigerer Wertschöpfung in den Neuen Ländern ist so menschenverachtend wie der Hinweis auf niedrigere Lebenshaltungskosten im Beitrittsgebiet.
Die ungleiche Entlohnung von Frauen und Männern tradiert ein antiquiertes Familienbild, nach der der Mann der Hauptverdiener in einer Familie ist, entspricht aber nicht (mehr) unserer gesellschaftlichen Realität.
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