Gerade, weil die Zeit direkt nach der Geburt nicht nur besonders ist, sondern auch mit viel Anstrengung verbunden sein kann, fordern wir statt nur einer 14-tägigen eine 28-tägige Freistellung für den zweiten Elternteil. So hat die gebärende Person nach den Anstrengungen der Geburt mehr Zeit sich zu erholen und kann sich dabei der Unterstützung der Partner*in sicher sein.
Außerdem sind in dieser Form mehr Zeit und Kapazitäten vorhanden um sich um bürokratische Angelegenheiten (Meldung beim Standesamt, Beantragung des Kinder- und Elterngeldes usw.) zu kümmern. Zudem können sich beide Elternteile besser auf den Wiedereinstieg in das Berufsleben vorbereiten und für die Zeit planen, wenn beide wieder arbeiten. Nicht zuletzt finden wir, dass beide Elternteile schon allein für ihre Familienbindung in den ersten Wochen eine längere gemeinsame Zeit mit ihrem Kind und miteinander haben sollten. Eine familiengerechte Regelung unterstützt außerdem die Umsetzung bestehender Kinderwünsche.
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