Die benutzte Zahl ist eine Schätzung der BAG Wohnungslosenhilfe. Bisher gibt es dazu keine bundesweite Statistik. Im März 2020 wurde das Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze veröffentlicht. Diese Erhebung soll als Stichtagserhebung jährlich jeweils zum 13.01. durchgeführt werden. Erstmals für 2022.
Was kann der Bund tun? Die Mittel für Sozialen Wohnungsbau erhöhen, sich verstärkt an Unterkunftskosten beteiligen, den Kommunen über die Länder finanzielle Mittel bereitstellen als Anreiz für Modellprojekte wie Housing First, für Präventionsprojekte, für kontinuierliche Beratungsangebote, für Begleitstrukturen.
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