Die Kindergrundsicherung ist ausgerichtet an den Bedarfen von Kindern mit lebenden Elternteilen. Die Bedarfe von Voll- und Halbwaisen gehen teilweise deutlich darüber hinaus. Wir wollen die Berechnung der Waisenrenten dahingehend reformieren, dass sie nicht länger primär davon abhängen, wie hoch die erworbenen Rentenansprüche der verstorbenen Elternteile sind sondern daran, wie hoch die Mehrbedarfe hinterbliebener Kinder tatsächlich sind. Aktuell sind die berechneten Voll- und Halbwaisenrenten dann besonders niedrig, wenn die jeweils verstorbenen Elternteile sehr früh verstorben sind, obwohl in diesem Fall dann besonders junge Voll- und Halbwaisen mit besonders geringen Hinterbliebenenrenten konfrontiert sind.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | KV Leipzig (dort beschlossen am: 27.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | ist zurückgezogen |
Eingereicht: | 29.04.2021, 16:29 |
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