Nach der Trennung ist es für Kinder im Regelfall am besten, mit beiden Elternteilen gut verbunden zu bleiben.
Die Studienlage ist national und international klar: das Residenzmodell (also Erziehung überwiegend durch einen Elternteil, der/die andere beteiligt sich vor allem finanziell) schneidet gegenüber anderen Betreuungsformen nach allen Kriterien schlechter ab. Es ist das konfliktträchtigste Betreuungsmodell mit einem hohen Belastungsrisiko für die betroffenen Kinder. Je geringer der Kontakt zu beiden Elternteilen ist, desto größer ist die Belastung für die Kinder. Dies gilt nach umfassender Studienlage unabhängig vom Familieneinkommen, von der Konfliktintensität und der Kooperationsbereitschaft der Eltern.
Es besteht daher dringender Handlungsbedarf, Trennungsfamilien in Betreuungsformen zu unterstützen, die für die Kinder eine maximal gute Bindung zu beiden Elternteilen ermöglichen. Die automatische „Steuerung“ durch unser Rechtssystem in das Residenzmodell ist aus der Zeit gefallen. Trennungsfamilien sollten in ihren Gestaltungsmöglichkeiten freier sein und die Überwindung "traditioneller" Rollenverständnisse sollte so unterstützt werden.
Das Leitbild der geteilten Betreuung entspricht der Europarat-Resolution Nr. 2079 aus dem Jahr 2015. Dieses Ziel ist auch das Ergebnis der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht“, das als Thesenpapier am 29.10.2019 dem BMJV vorgelegt wurde, bisher aber nicht umgesetzt worden ist. Die Stellungnahme findet sich hier - https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/102919_AG_SorgeUndUmgangsrecht.html
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