Durch den gesellschaftlich essentiellen Beitrag der Krankenhäuser im Bereich der Notfallversorgung/Notfallambulanzen entstehen derzeit erhebliche Defizite bei den Trägern, häufig Kommunen. Diese sollten übergangsweise, bis die Neuausrichtung durch das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung erfolgt ist und finanziele Entlastung bringt, zu wesentlichen Teilen durch Bund und Länder übernommen werden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
---|---|
Antragsteller*in: | KV Karlsruhe (dort beschlossen am: 28.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-499 |
Eingereicht: | 29.04.2021, 18:50 |
Kommentare