Kommunen haben bisher erstaunlich wenig Möglichkeiten durch Festsetzungen in Bebauungsplänen direkt Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur Durchsetzung sozial geförderten Wohnungsbaus verbindlich vorzugeben. Bisher können sie das nur durch ergänzene Verträge, wenn der Vertragspartner freiwillig zustimmt oder die Kommune Eigentümer der Flächen ist. Daher sind mehr Durchsetzungsmöglichkeiten für soziale Wohnbauförderung oder Klimaschutzvorgaben dringend erforderlich.
Die Baunutzungsverordnung kennt bisher nur Obergrenzen für die Dichte in Baugebieten. Um die viel zu hohe Flächeninanspruchnahme deutlich zu senken, braucht es auch Vorgaben oder zumindest Orientierungswerte für Mindestdichten, angepasst an die jeweiligen Arten der Baugebiete.
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