Die kurzfristige Beschäftigung ist die häufigste Form der Anstellung von Saisonarbeiter*innen (Erntehelfer*innen), hierbei müssen keine Sozialabgaben abgeführt werden und so können auch Personen ohne Krankenversicherung in Deutschland arbeiten. Eine Gleichstellung mit deutschen Kolleg*innen wäre nicht zielführend, sie sind ebenfalls von der Sozialversicherungspflicht befreit.
| Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
|---|---|
| Antragsteller*in: | KV Karlsruhe (dort beschlossen am: 28.04.2021) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
| Angelegt: | 29.04.2021, 18:53 |

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