Die Änderung hebt die notwendige Orientierung an der UN-Kinderrechtskonvention hervor. Und nimmt auch im Wortlaut den Vorschlag der BT-Fraktion für ein Kindergrundrecht im Grundgesetz auf (Vorschlag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Ds. 19/10552), Juni 2019):
„Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Bei allen Angelegenheiten, die das Kind betreffen, ist es entsprechend Alter und Reife zu beteiligen; Wille und zuvörderst Wohl des Kindes sind maßgeblich zu berücksichtigen.“
Kommentare