Eine alleinige Freistellung ohne Lohnfortzahlung ist nicht zielführend. In der Freistellung muss es – äquivalent zum Mutterschutz - eine Lohnfortzahlung gegeben, damit diese nicht nur von finanziell besser gestellten Familien genutzt wird.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | KV Dortmund (dort beschlossen am: 29.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-135-3 |
Eingereicht: | 29.04.2021, 20:42 |
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