Eine neue Methode zur Berechnung der Regelsätze ist nach dem Begriff des von Bundesverfassungsgerichts und Sozialgerichten geprägten Begriff „soziokulturelles Existenzminimums nötig, wenn die Regelsätze nach Anhebung auch auf lange Sicht soziokulturelle Teilhabe sicherstellen sollen.
Das jetzige Modell der Regelbedarfsbemessung orientiert sich an den unteren Einkommen, die selbst weniger haben als das Existenzminimum; zudem werden Ausgabenpositionen dieser Haushalte nicht berücksichtigt. Der Gesetzgeber muss bei der Regelbedarfsbemessung sicherstellen, dass das Einkommen der Referenzhaushalte statistisch zuverlässig oberhalb der Sozialhilfeschwelle liegt, um Zirkelschlüsse zu vermeiden. Das berücksichtigt unser Modell.
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