Gerade in der Pandemie hat sich erneut gezeigt, dass Kinder und Jugendliche in Heimen oder Pflegefamilien schlechtere Zugänge zu z. B. Home-Schooling haben: Ein einziger Laptop auf ca. 10 Schüler*innen etc. (https://www.jugendhilfeportal.de/fokus/coronavirus/artikel/jugend-und-corona-wie-geht-es-jugendliche-in-betreuten-wohngruppen/). Aber auch in Nicht-Pandemiezeiten wird ein Laptop immer wichtiger, um an Unterricht und schulischen Angeboten teilzuhaben, eine Präsentation für ein Referat vorzubereiten oder für eine Hausaufgabe online zu recherchieren. Auch zu Nutzung ergänzender digitaler Lernangebote (z. B. Vokabeltrainer) benötigen Schüler*innen häufig einen Laptop. Ein Laptop ist damit für eine annährende Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit unerlässlich, spätestens wenn es auf das Abitur zugeht. Der Bildungserfolg und die digitale Teilhabe von Schüler*innen in Pflegefamilien, Heimen oder im betreuten Einzelwohnen darf nicht vom Wohlwollen einzelner Jugendämter, dem Engagement einzelner Pflegeeltern oder der Fähigkeit der Träger Sachspenden (Laptops) an Land zu ziehen abhängig sein.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Veronika Gräwe (KV Berlin-Mitte) und 20 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 62%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-109-3 |
Eingereicht: | 30.04.2021, 09:35 |
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