Ein wesentliches Ziel der Jugendhilfe sollte sein, den Jugendlichen einen guten Start ins Arbeits- und ins selbstbestimmte Erwachsenenleben zu ermöglichen. Derzeit müssen Jugendliche, die an die stationäre Jugendhilfe angebunden sind, allerdings 75% ihres Einkommens ans Jugendamt abführen. Natürlich ist dadurch die Motivation einen Schüler*innenjob anzunehmen oder eine Ausbildung anzufangen deutlich herabgesetzt. Auch verhindert diese Regelung, dass die Jugendlichen z.B. für einen Führerschein oder die Ersteinrichtung ihrer ersten eigenen Wohnung sparen können.
Es gibt schon einen Gesetzesentwurf der aktuellen Bundesregierung für eine Reform dieser Regelungen. Künftig sollen die Jugendlichen nur noch bis zu 25% ihres Einkommens abgeben. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, geht aber nicht weit genug. Chancengleichheit sollte bedeuten, dass die Jugendlichen in der Jugendhilfe am Ende des Monats über genau dasselbe Einkommen verfügen sollten wie andere Jugendliche. Extrem fraglich scheint mir der Ertrag dieser Abgaben auch im Vergleich zum bürokratischen Aufwand in den Ämtern und für die Jugendlichen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Kreisverband Tübingen (dort beschlossen am: 28.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-103 |
Eingereicht: | 30.04.2021, 09:48 |
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