Eine finanzielle Förderung sollte nur bei Erwerb und Erneuerung von Bestandsimmobilien möglich sein, wenn sich daraus positive Effekte für die Kommune und das Gemeinwohl in Bezug auf Städtebau, Infrastrukturversorgung und sozialen Zusammenhalt ebenso wie für Klimaschutz, Energie- und Ressourceneffizienz ergeben. Eine generelle Erleichterung beim Kauf von Immobilien entfaltet nicht die gewünschte Wirkung, sondern wird vielmehr für Mitnahmeeffekte sorgen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | BAG PBW (dort beschlossen am: 24.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 30.04.2021, 18:45 |
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