Eltern, die ihre Kinder betreuen, dürfen nicht diskriminiert werden - nur so gestalten wir unsere Gesellschaft solidarisch und gerecht.
Die Zeit ist reif für ein klares Bekenntnis zum besseren Schutz von Eltern in der Arbeitswelt, umgesetzt durch die Aufnahme von „Elternschaft“ als Diskriminierungsmerkmal in das AGG.
Die Gewinne der letzten drei Jahrzehnte für eine bessere Vereinbarkeit von Familien und Beruf dürfen nicht leichtfertig verspielt, Eltern als Arbeitnehmer*innen dürfen nicht einfach achtlos abgehängt werden.
Unter dem Hashtag # Gleiches Recht für Eltern läuft bereits eine Petition zu dem Thema und in kürzester Zeit haben tausende von Menschen unterschrieben. Die Initiative #proparents und die Zeitschriften „Brigitte“ und „Eltern“ fordern den Bundestag und den Bundesrat dazu auf, das Diskriminierungsmerkmal „Elternschaft“ in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) aufzunehmen bzw. eine Ergänzung des AGG auf den Weg zu bringen – z.B. nach dem österreichischen Vorbild, wonach in der Arbeitswelt niemand „Auf Grund des Geschlechtes, insbesondere unter Bezugnahme auf den Familienstand oder
den Umstand, ob jemand Kinder hat, unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden darf" (§ 4 GlBG).
Kündigungen am ersten Tag nach der Elternzeit, kein gleichwertiger Arbeitsplatz und weniger Gehalt beim Wiedereinstieg, abwertende Bemerkungen von Vorgesetzten bei Fehlzeiten aufgrund eines kranken Kindes - diese Fälle sind keine Seltenheit, sondern alltägliche Lebensrealität. Untermauert wird dies von wissenschaftlichen Studien, die zeigen, dass Eltern, insbesondere Mütter, bei der Ausübung von Erwerbstätigkeit erheblich benachteiligt werden[3].
Die Rechte erwerbstätiger Eltern werden insbesondere im Mutterschutzgesetz (MuSchG) und im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Diese Gesetze beinhalten jedoch keinen allgemeinen, langfristigen und konkreten Schutz vor Benachteiligungen. So bezieht sich das MuSchG beispielsweise nur auf den Zeitraum Schwangerschaft und Stillzeit. Das BEEG regelt zwar den Zeitraum Elternzeit – jedoch hauptsächlich Rahmenbedingungen, wie z.B. Elternzeit-Anmeldung und Fristen. Benachteiligungen während der Elternzeit stehen nicht im Vordergrund und die hochsensible Phase des Wiedereinstiegs wird vollends ausgeklammert.
Ein allgemeiner Schutz, ausgestaltet als “Allgemeinklausel“, die jegliche Benachteiligungen von Müttern und Vätern im Job verhindert und sanktioniert, fehlt. Diese Aufgabe hat eigentlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es schützt Eltern in seiner aktuellen Fassung jedoch nicht vor Benachteiligungen, da diese lediglich über das Merkmal „Geschlecht“ abgebildet werden. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Handlungen, wie z.B. die Inanspruchnahme von Elternzeit, die sowohl Mütter, als auch Vätern betreffen und somit “geschlechtsneutral“ sind, werden nur über mittelbare Diskriminierungen erfasst, deren Feststellung mit vielen rechtlichen Unsicherheiten verbunden ist und bei Vätern nicht greift. Gerade die Väter, die Elternzeit sowohl als auch Teilzeit beantragen und so einen Beitrag zu einer gerechteren Verteilung von Sorgearbeit leisten, müssen in den gesetzlichen Schutz einbezogen werden.
Die Aufnahme des Merkmals „Elternschaft“ und ein klarer gesetzlicher Schutzauftrag würde zudem dazu beitragen, dass sich Unternehmen familienfreundlich ausgestalten und Vorgesetzte, Betriebrät*innen und Gleichstellungsbeauftragte bei der Umsetzung familienfreundlicher Maßnahmen stützen. Der Begriff „Elternschaft“ ist dabei weit zu verstehen und sollte sowohl Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern miteinbeziehen.
Link zur Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/proparents-brigitte-und-eltern-fordern-elternschaft-als-diskriminierungsmerkmal-ins-agg
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | OV Neunkirchen am Brand (dort beschlossen am: 29.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-324 |
Eingereicht: | 30.04.2021, 21:35 |
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