Eine Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss ist unsozial! Weder der unherhaltsberechtigte Elternteil, noch das Kind dürfen mit weniger Geld dastehen, nur weil der unterhaltspflichtige Elternteil nicht gewillt, oder in der Lage ist zu zahlen. Der Staat muss hier einen vollen Ausgleich leisten und (falls möglich) den Unterhalt beim zahlungspflichtigen Elternteil eintreiben (wie aktuell schon der Fall).
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Tizio Pfänder (KV Bodenseekreis) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 35%) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 20.03.2021, 19:12 |
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