Nach geltender Rechtslage müssen unverheiratete Menschen, die Elterngeld beziehen und gleichzeitig freiwillig versichert sind, Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Verheiratete und pflichtversicherte können beitragsfrei bleiben.
Um die Anreize für diese Personengruppe zu erhöhen, Elternzeit zu nehmen, sollten auch hier Beitragsfreiheit zur Krankenversicherung gewährt werden.
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