Um nach 45 Jahren mit Vollzeitbeschäftigung ein Rentenniveau oberhalb der Grundsicherung zu garantieren, bedarf es schon seit Jahren eines Mindestlohns von 12,63 Euro pro Stunde.
Der seit 1. Januar 2021 geltende, gesetzliche Mindestlohn von 9,50 Euro brutto pro Stunde und die geplante Erhöhung ab 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro reichen nicht aus die steigenden Kosten für den allgemeinen Lebensunterhalt wie Wohnung, Kleidung, Strom, Versicherungen und eine angemessene gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen.
Daher ist eine sofortige Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13 Euro geboten.
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