Bis heute werden entsprechende Hilfen gem. SGB XII als „Sozialhilfe“ gewährt. Diesen Anachronismus gilt es zu überwinden, um gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Darüber hinaus werden Menschen mit Behinderungen bis heute darauf verwiesen, eine Rehabilitationsmaßnahme bei einem Träger oder in einer entsprechenden Einrichtung wahrzunehmen, die keine akademischen Abschlüsse vermitteln. Diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß und stellt eine Benachteiligung dar.
Antrag Kapitel: | Kapitel 4: Bildung und Forschung ermöglichen |
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Antragsteller*in: | Erwin Denninghaus (KV Soest) und 26 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 48%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-362 |
Eingereicht: | 25.04.2021, 16:29 |
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