Ohne Kostenübernahme im Bereich der Overheadkosten durch den öffentlichen Drittmittelgeber werden bei Einwerbung von Drittmittelprojekten die Einrichtungen in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt.
Erfolgreich eingeworbene Drittmittel dürfen nicht auf Kosten der Grundfinanzierung gehen.
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