Die Behinderung der Kooperation durch das grundgesetzliche Verbot passt nicht mehr in die Zeit. Es gibt viele Bereiche, in denen der Bund vom Engagement der Länder, der Kommunen und der Zivilgesellschaft - auch finanziell - profitiert. Dies gilt beispielsweise für Ganztagsschulen, für Berufs- und Studienvorbereitung in den Schulen sowie die Prävention gegen jede Art von Diskriminierung und Gewalt in den Schulen. Deshalb muss auch der Bund initiativ werden können. Die Corona-Pandemie hat noch einmal die Notwendigkeit eines Kooperations-Gebotes deutlich gemacht.
Antrag Kapitel: | Kapitel 4: Bildung und Forschung ermöglichen |
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Antragsteller*in: | Manfred Beck (KV Gelsenkirchen) und 23 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 42%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.B-01-156 |
Eingereicht: | 28.04.2021, 18:33 |
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