Ein Großteil der Kinder unter 3 Jahren, die nach 24 SGB VIII, Abs.1 einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung haben, wird durch Tagespflegepersonen betreut. Die Arbeitsbedingungen der zumeist selbstständig tätigen Tagespflegepersonen variieren stark. Tagespflegepersonen sind im Vergleich zu ausgebildeten Erzieher*innen meist weniger gut ausgebildet, befinden sich in schlechteren Arbeitsverhältnissen (Scheinselbständigkeit), werden schlechter bezahlt. Diese Bedingungen müssen verbessert werden und Perspektiven für den Übergang zur Erzieher*in in Kitas hergestellt werden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 4: Bildung und Forschung ermöglichen |
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Antragsteller*in: | KV Dortmund (dort beschlossen am: 29.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.B-01-063 |
Eingereicht: | 29.04.2021, 21:43 |
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