Teilhabe erfolgt über Kommunikation. Dazu gehört die Überwindung von Sprachbarrieren. Es ist davon auszugehen, dass gerade zu Beginn eines Aufenthalts in Deutschland die Sprachkenntnisse für eine gleichberechtigte Teilhabe nicht ausreichend sind. Um in Deutschland Diskriminierungsfreiheit im Sozial-, Gesundheits-, Bildungs- und Verwaltungswesen zu gewährleisten, kann es somit erforderlich sein, Dolmetscher:innen einzusetzen. Aufgrund eines fehlenden gesetzlichen Rahmens, der unter anderem die Finanzierung klärt, wird in der Regel auf qualitativ angemessene Dolmetschung verzichtet und auf mutmaßlich bilinguale Familienmitglieder und Mitbürger*innen zurückgegriffen. Die dadurch entstehende mangelhafte Kommunikation kann zu weitreichenden Problemen in der Daseinsvorsorge führen: So besteht im Gesundheitsbereich das Risiko einer Unter-, Über- oder Fehlversorgung, wodurch wiederum höhere Kosten für das Gesundheitssystem entstehen. In anderen Bereichen kann eine mangelnde Verdolmetschung zu einer mangelnden Existenzsicherung durch fehlerbehaftete oder verzögerte Verwaltungsakte führen. Dolmetschen Verwandte oder befreundete Personen, kann dies zudem insbesondere für Kinder sehr belastend sein. Es besteht auch die Gefahr, dass das Kindeswohl durch fehlende oder fehlerhafte Informationen im Gespräch mit Jugendamt oder Bildungseinrichtungen gefährdet wird. Darüber hinaus kann durch einen eingeschränkten Zugang zu Leistungen im Sozial-, Gesundheits-, Bildungs- und Verwaltungswesen ein Gefühl der Ausgrenzung entstehen, was wiederum die Inklusion behindert und gegenseitige Vorurteile fördert. Zudem kann es gar zu Menschenrechtsverletzungen kommen, z. B. wenn Personen trotz bestehender Abschiebungshindernisse aufgrund mangelnder Verdolmetschung abgeschoben werden. Es ist daher darauf zu achten, dass die Dolmetscher*innen für den jeweiligen Einsatz ausreichend qualifiziert sind. Ein Gesamtkonzept zur Inanspruchnahme von Dolmetschdienstleistungen, die Finanzierung der Einsätze und die nachhaltige Versorgung mit qualifizierten Dolmetscher*innen ist vorzulegen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Oya Ataman (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) und 25 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 62%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 08.04.2021, 14:15 |
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