Behördliche Dienstleistungen sollen für alle Menschen zugänglich und nutzbar sein, um Teilhabe zu gewährleisten. Dafür benötigen wir umfassende digitale Barrierefreiheit. Zumindest neu angelegte Dokumente müssen barrierefrei sein; entsprechende Software ist zu verwenden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | BAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 09.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-071-3 |
Eingereicht: | 09.04.2021, 15:02 |
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