Bisheriges Verfahren: Bisher sind die Kosten (Provision oder Courtage) für den Versicherungsvermittler*in in den laufenden Beiträgen an die Versicherung enthalten. Dadurch wirkt die Beratung zwar kostenlos, aber den Kund*innen sind die Kosten nicht direkt offensichtlich. Diese Kosten können steuerlich nicht berücksichtigt werden.
Zukunft: Hingegen bei eine*r Honorarberater*in werden die Beratungsleistungen in Rechnung gestellt. Diese in Rechnung gestellten Kosten sollen steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Dadurch mindert sich die Steuerlast für die Kund*innen und die Kostenbelastung wird insgesamt reduziert. Das macht die Honorarberatung insgesamt attraktiver.
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