Der Abschnitt – wie bisher formuliert – lässt nicht erkennen, welche tatsächliche Gefahr vom Rechtsextremismus und der NS-Ideologie in seinen diversen Ausformulierungen ausgeht. Das liest sich ein wenig so wie: „Jaja, Rechtsextreme haben wir auch irgendwo, aber das haben wir alles im Griff“. Ein Demokratieförderungsgesetz, dessen Inhalt nicht näher benannt wird, ist ja gut und schön. Die von Rechtsradikalismus und Angriffen auf unsere Demokratie und Freiheit bedrohten Bürger*innen wollen jedoch schon wissen, was im Falle eines Regierungswechsels anders wird, oder ob weiterhin die gewohnte und bekannte „Schlafmützigkeit“ (das ist die gutmütige Annahme) bei Fahndung und Aburteilung vorherrschen wird, bei faktischer Verharmlosung und Deckung des NS-Wesens (z. B. Aktenverschluss). Wenn staatliche Einrichtungen, ob Verfassungsschutz, BND, Bundeswehr, Polizei, militärische Spezialeinheiten, Staatsanwaltschaften und Justiz fortgesetzt und durch alle Ränge einschlägig auffallen, kann die Gefahr für unseren Rechtsstaat gar nicht hoch genug eingeschätzt werden, und es besteht längst überfälliger und dennoch dringender Handlungsbedarf.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Simon Lissner (KV Limburg-Weilburg) und 22 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 30%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-701 |
Eingereicht: | 14.04.2021, 11:04 |
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