Verwaltung und öffentlicher Dienst allgemein sind Dienstleister für die Bürger*innen dieser Gesellschaft. In einer sich wandelnden und von seinen Hintergründen und Lebensweisen immer vielfältiger werdenden Gesellschaft muss der Staat sicher gehen, dass er mit Gesetzen, Maßnahmen und Angeboten die verschiedenen Bürger*innen gut im Blick hat. Das ist eine zentrale Säule für gleichberechtigte Teilhabe und das Zusammenleben in einer Gesellschaft der Vielen.
Zusätzlich wurde der Satz zu Diversity-Budgeting aus dem Unterkapitel „Vielfalt in der Verwaltung“ hierher verschoben, da Diversity-Budgeting nicht die Vielfalt in der Verwaltung sondern Gleichberechtigung in einer vielfältigen Gesellschaft bezweckt.
Kommentare