Die Corona – Krise wird irgendwann in der Form keine Krise mehr sein. Deshalb soll die Beschränkung der Zahlung auf die Zeit der Coronakrise entfallen. Das ändert nichts daran, dass Kulturschaffende in überwiegender Mehrheit, zumal wenn sie jung oder/und selbstständig sind, auch ohne „Krise“ durch eine grenzwertige Kulturpolitik prekär leben. Die Corona Krise hat die Lage vieler Kulturschaffender ultimativ und teilweise unerträglich gemacht. Diese Menschen wurden während der Corona-Krise kaltherzig auf „Hartz IV“ verwiesen. Die Corona Krise soll Anlass sein, die Lage der Kulturschaffenden grundlegend zu verbessern und eine Reform des „Kulturbetriebes“ zu beginnen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
---|---|
Antragsteller*in: | Simon Lissner (KV Limburg-Weilburg) und 20 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 29%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-849 |
Eingereicht: | 14.04.2021, 17:10 |
Kommentare