Wie auch schon aus diversen anderen Änderungsanträgen hervorgeht, gibt es zahlreiche (berechtigte) Gründe dafür, einige Personengruppen von einem Waffenverbot auszunehmen. All diese Gruppen (z.B. Jäger*innen, Sportschütz*innen u.a.) einzeln für eine Ausnahmeregelung aufzuzählen, ist nicht Aufgabe des Wahlprogramms, sondern dann Aufgabe der Gesetzgebung. Wohlwissend, dass es aber Ausnahmen geben muss und geben wird, plädiert dieser Antrag dafür, die Aufbewahrung von tödlichen Schusswaffen im Gesamten begrenzen zu wollen, ohne dabei konkrete Personengruppen auszuformulieren - dafür aber die Formulierung von "weitestgehend beenden" auf "deutlich beschränken" abzuschwächen. Dieser Änderungsantrag ist damit auch ein Angebot auf eine geeinte Version an die anderen Antragsteller*innen und die Antragskommission.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
---|---|
Antragsteller*in: | Felix Bach (KV Braunschweig) und 22 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 22%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-726 |
Eingereicht: | 15.04.2021, 23:38 |
Kommentare