In viel zu vielen Fällen wurden Beamt:innen im Dienst belassen, obwohl eine Abkehr von rechtsextremen, rassistischen oder ähnlich problematischen Einstellungen nicht zu erkennen war. Wir können uns nicht damit abfinden, dass etwa ehemalige Mitglieder des Ku-Klux-Klan weiter Staatsgewalt ausüben, nur weil das entsprechende Sanktionsverfahren bei Bekanntwerden auf allen Ebenen verschleppt wurde. In Fällen, in denen rechte Umtriebe nicht rechtzeitig geahndet wurden und Menschen deshalb im Dienst verblieben sind, müssen eventuell Verjährungsfristen oder ähnliche gesetzliche Hindernisse ausgeräumt werden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Simon Feyrer (KV Berlin-Neukölln) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 40%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-703 |
Eingereicht: | 16.04.2021, 12:04 |
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