Die Zahl der Reichsbürger:innen sowie mutmaßlicher oder tatsächlicher Rechtsextremist:innen mit Waffenschein lag Anfang des Jahres bei über 1.500 (https://www.tagesschau.de/inland/mehr-rechtsextremisten-mit-waffen-101.html). Aus beiden Gruppen heraus gab es in der Vergangenheit tödliche Delikte mit Schusswaffen, das von ihnen ausgehende Risiko für Bevölkerung und Behörden überwiegt das Bedürfnis nach einer Schusswaffe bei weitem. Der Entzug ist hier auch ohne eine Gesetzesänderung möglich (etwa durch §45 WaffG i.V.m. §9 WaffG) und sollte deshalb schnellstmöglich erfolgen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Simon Feyrer (KV Berlin-Neukölln) und 25 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 31%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-726 |
Eingereicht: | 16.04.2021, 14:26 |
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