Die Polizei darf und soll aussehen wie die Bevölkerung. Die Vorstellung, dass Menschen mit sichtbaren Tätowierungen grundsätzlich unseriös oder aggressiv sind, ist längst überholt. Dennoch versuchen die Innenministerien seit Jahren, tätowierte Menschen aus dem Polizeidienst fern zu halten, mit wechselndem Erfolg vor Gerichten. Dadurch gehen wertvolle qualifizierte Bewerber*innen verloren. Horst Seehofer hat nun vor Kurzem einen Gesetzentwurf vorgelegt ("Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten"), um das Verbot sichtbarer Tätowierungen beim Beamt*innen rechtlich abzusichern. Und damit nicht genug! Der Gesetzentwurf regelt neben Tätowierungen auch "Kleidungsstücke, Schmuck und Symbole" und führt nach Meinungen in der Rechtswissenschaft zu einem "Kopftuchverbot durch die Hintertür" (https://verfassungsblog.de/allgemeines-kopftuchverbot-durch-die-hintertur/).
Solchen Vorhaben sollten wir Grünen uns entgegenstellen und Partei für die Polizist*innen in spe ergreifen, die durch unsinnige und engstirnige Vorstellungen vom Dienst ausgeschlossen werden. Zwar betrifft dieser Punkt sämtliche Beamt*innen, ich habe ihn aber hier in das Kapitel zur Polizei eingefügt, da die Tätowierungs-Debatte in den letzten Jahren vor allem über Polizeibewerber*innen und Polizist*innen geführt wurde.
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