Seit dem 01.10.2016 müssen online geschlossene Verträge auch per E-Mail gekündigt werden können, Telefon und Briefbogen sind daher nicht mehr notwendig. Grundlage ist die Änderung von § 309 Nr. 13 BGB.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 25%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 18.04.2021, 15:00 |
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