Wir – das innerparteiliche „Netzwerk lebendige Demokratie“ – sehen den Bürger:innenrat als Chance für die Stärkung der Demokratie. Dafür wollen wir verbindliche Regelungen schaffen. Sonst besteht die Gefahr, dass sie auf einen für Parlamente und Regierungen bequemen Gesprächskreis reduziert werden. Um das zu verhindern, braucht es eine gesetzliche Regelung, die das Verfahren zur Einsetzung von Bürger:innenräten und zur Relevanz ihrer Beratungsergebnisse regelt und auch ermöglicht, dass in bestimmten Fällen über vorgelegte Ergebnisse der Bürger:inneneräte auch die gesamte Bevölkerung abstimmen kann. Dabei stellt eine rechtliche Prüfung sicher (so wie heute in den Bundesländern), dass nichts zur Abstimmung gelangt, was unvereinbar ist mit den Grundrechten unseres Grundgesetzes und damit auch mit den darin verankerten Minderheitenrechten.
Die jahrzehntelangen Erfahrungen mit Volksbegehren in den Bundesländern zeigen, dass nur ein geringer Bruchteil (rund 5%) zu einer Abstimmung führt, weil im Vorfeld ein einigender Kompromiss verhandelt werden konnte. Ein überzeugendes Beispiel aus jüngster Zeit gibt auch hier Baden-Württemberg. Im Juli 2020 hat der Landtag dem Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zugestimmt. Das Gesetzespaket geht auf die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ zurück. Allerdings: Auch dieser Verhandlungserfolg wäre mit dem Koalitionspartner ohne die Macht der Option einer Abstimmung durch alle Wahlberechtigten nicht möglich gewesen.
Gerade in strittigen Fragen, so haben auch Bürger*innenräte in Irland mit anschließenden direkten Abstimmungen zum Schwangerschaftsabbruch und zur Ehe für Alle gezeigt, wird die Akzeptanz von Entscheidungen und damit auch eine lebendig bleibende parlamentarisch-repräsentative Demokratie gestärkt.
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