Obwohl die Deutsche Gebärdensprache 2002 (BGG) als offizielle Sprache anerkannt wurde und 2021 als Unesco Weltkulturerbe aufgenommen wurde, braucht es eine Anerkennung der deutschen Gebärdensprache als Minderheitensprache, auch um anzuerkenne, dass es sich um eine Minderheit handelt und die Sprache geschützt werden muss. Es ist wichtig die Sprache als Minderheitensprache anzuerkennen damit eine Anerkennung der kollektiven, kulturellen Existenz von Gebärdensprachler*innen ermöglicht wird.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Martin Vahemäe-Zierold (KV Berlin-Kreisfrei) und 25 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 58%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Bitte um Zurücknahme |
Eingereicht: | 19.04.2021, 13:19 |
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