Zu Illeglaem Waffenhandel/Besitz:
Der Aufkauf von Waffen aus den Balkansaaten über die EU ist ein probates Mittel, um den illegalen Waffenhandel sukzessive auszutrocknen. Hierzu hatte das BKA schon 2018 geworben. (https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_84329376/eu-soll-riesen-waffenlager-auf-dem-balkan-aufkaufen.html)
Aufgekaufte und anschließend Vernichtete Waffen aus illegalen Beständen sind für Kriminelle jedweder Art schlicht nicht mehr nutzbar.
Diese Waffen stammen teils noch aus dem 2. Weltkrieg sowie dem Jugoslawienkrieg in den 1990er Jahren. Gerade aus dem letztgenannten Krieg sind nach Angaben des BKA sowie einer aktuellen Recherche des ZDF-Formates „Frontal 21“ noch erhebliche Mengen militärischer Kurz- & Langwaffen sowie substanzielle Mengen Munition für eben diese im Umlauf und verfügbar! Aus eben diesen Quellen/Beständen bedienen sich nach Recherche des ZDF immer wieder Rechtsextremisten und potentielle Terroristen (https://www.zdf.de/politik/frontal-21/waffen-vom-balkan-fuer-rechtsextremisten-100.html).
So stammten unter anderem die Waffen der Rechten Terrorzelle NSU den Ermittlungen nach aus Kroatien.(https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/ost-thueringen/jena/herkunft-nsu-waffe-100.html).
Auch eine Schaffung von Monitoring Maßnahmen zur Überwachung der Handelsplätze im DarkNet wird dabei helfen den illegalen Handel mit Waffen in die und innerhalb der BRD auf Sicht zu beenden oder zumindest massiv zu erschweren.
Zu Legalem Waffenbesitz:
Das Sportschützenwesen in der Bundesrepublik hat eine lange Historie, dieses wurde auch von der UNESCO erkannt. Diese stufte das „Deutsche Schützenwesen“ 2015 als immaterielles Kulturerbe ein (https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/schuetzenwesen).
Die Schütz*innen in unserem Land stehen fest mit beiden Beinen auf dem Boden der Verfassung und an der Seite des Rechtsstaates. Sie werden regelmäßig, unter Aufgabe des Grundrechtes auf die Unversehrtheit der eigenen Wohnung, vor Ort und durch die jeweilige Waffenbehörden überprüft. Hierbei wird das Erweiterte Führungszeugnis, das Bundeszentralregister sowie der Verfassungsschutz abgefragt, um zu prüfen ob die Personen welche, als Privileg berechtigt, im Besitz von klein- & großkalibrigen Kurz- & Langwaffen für sportliche oder jagdliche Zwecke geeignet und unbedenklich sind.
Das Deutsche Waffenrecht ist das mit Abstand schärfste und restriktivste der EU und eines der schärfsten der Welt. Eine weitere Verschärfung oder gar einem kompletten Verbot des Eigentums, Besitzes und das Ausüben der sportlichen Disziplinen, sowie der Jagd, ist anhand der verfügbaren Daten weder machbar noch realitätsnah. Es ist klar das links- wie auch rechtsextremistische Persönlichkeiten sowie Personen mit schweren Psychischen Störungen nicht in den Besitz von Schusswaffen jeglicher Art gelangen dürfen oder diese auf Amtsanweisung wieder abzugeben haben. Dies gibt das aktuelle Waffengesetz schon her, es besteht keinerlei Regulierungsdefizit, sondern, wie man insbesondere am tragischen Fall von Hanau zweifelsfrei feststellen muss, ein Vollzugdefizit der zuständigen Behörden. Zum einen ist dies personeller Probleme geschuldet als auch der dezentralen Organisation der Waffenbehörden. Diese sind über die einzelnen Landkreise aufgeteilt, wobei entweder das Landratsamt, die zuständige Polizei oder sogar das Bürgeramt zuständig ist. Hier möchten wir für die Schaffung einer Zentralen Bundesanstalt für Waffenrecht werben. Diese hätte die Möglichkeit, personell gut aufgestellt, möglichst schnell den Vollzugsbehörden am Wohnort der betreffenden Person mitzuteilen das die waffenrechtliche Erlaubnis erloschen ist und die sportlich oder jagdlich genutzten Waffen unverzüglich herauszugeben sind. So würde man ein Versagen wie im Falle Hanau am besten verhindern. - Zitat aus der TAZ „Zudem sei weiter offen, warum der psychisch kranke Attentäter seine Waffenerlaubnis behalten durfte…“ (https://taz.de/Externe-Untersuchung-zu-Hanau-Anschlag/!5756504/)
Das deutsche Waffenrecht ist aber mitnichten das beste! So muss man sich fragen, wie es sein kann, dass in der Schweiz bedeutend mehr und vor allem auch militärische Waffen in Privatbesitz sind aber mit Schusswaffen in der Schweiz statistisch betrachtet weniger Straftaten insgesamt begangen werden. Alleine hieraus lässt sich weder eine Korrelation noch eine Kausalität zwischen Waffenverboten und sinkender Straftaten erkennen. In Deutschland gibt es aktuell etwa 6 Millionen Waffen in legalem privatem Besitz, dem gegenüber stehen etwa 20-40 Millionen illegale Waffen laut BKA. Die Zahl der illegalen lässt sich aber nur schätzen, diese stammen entweder aus dem Ausland oder teils sogar noch aus den frühen 1970 Jahren als es in der BRD noch kein Waffenrecht gegeben hat, sowei aus Waffen welche erst durch Gesetzesverschärfungen illegal wurden (Wurfsterne, Einhandmesser, Druckluftwaffen über 7,5 Joule etc.). Auch sind im Bereich der illegalen Waffen einige Deko- & Theaterwaffen zu finden welche oft mangelhaft betriebsunfähig gemacht wurden und in kürzester Zeit wieder Einsatzbereit gemacht werden können. Eine Theaterwaffe wurde so z.B. bei dem Amoklauf in München 2016. Auch hier war keine legale Waffe das Tatmittel. (https://www.sueddeutsche.de/panorama/eil-amokschuetze-von-muenchen-besorgte-sich-waffe-im-darknet-1.3092518)
Das BKA verweist im Übrigen seit Jahren im „Bundeslagebild Waffenkriminalität“ darauf das es keine Unterscheidung bei Schusswaffen nach Illegal oder Legal gibt. Solange diese Zahlen nicht auf dem Tisch liegen kann man nicht beurteilen ob von Sportler*innen, Jäger*innen und Sammler*innen überhaupt eine signifikante Gefährdung ausgeht. Solange das nicht sicher benannt werden kann, kann es im Sinne der Verfassung auch keine weiteren Verschärfungen oder Verbote geben.
Für ein faires Waffenrecht ist die Einbeziehung der betreffenden Verbände unerlässlich, nur sie können wirklich Aussagen über die Nöte und Bedürfnisse ihrer Mitglieder geben. Hierbei müssen aber auch alle Verbände der Sportler*innen und Jäger*innen mit einbezogen werden.
Hierzu zählen für den Bereich Sportschießen die folgenden, nach dem Waffenrecht zugelassenen, Verbände:
- Bund der Militär- und Polizeischützen e.V. (BDMP)
- Deutscher Schützenbund e.V. (DSB) (Viertgrößter Sportbund in der BRD)
- Deutsche Schießsport Union e.V. (DSU)
- Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. (VdRBw)
- Kyffhäuserbund e.V.
- Bund Deutscher Sportschützen e.V. (BDS)
- Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. (BHDS)
- Bayerische Kameraden- und Soldatenvereinigung e.V. (BKV)
- Bayerischer Soldatenbund 1874 e.V. (BSB)
- Freie Schützen in Deutschland e.V. (FSD)
Für die Jagd wären dies:
- Deutsche Jagdverband
- Alle 16 Jagdverbände der Bundesländer
Sowie für den Bereich der Büchsenmacher und Händler:
Nur mit der Einbeziehung der Verbände in eine Novellierung des Deutschen Waffenrechts, können die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung zum einen und die Freiheitsrechte der Legalen Waffenbesitzer zum anderen adäquat erarbeitet werden. Das Deutsche Waffenrecht mag zwar eines der schärfsten der Welt sein, was es auf jeden Fall ist, es ist das komplizierteste. Um dieses Problem zu lösen bedarf es der Vereinfachung der Gesetzgebung ohne weitere Drangsalierungen oder Generalverdachtsmomente in Richtung der Legalwaffenbesitzer*innen, welche sich insbesondere im Sport friedlich und kollegial dem sportlichen Wettkampf, auf zahlreichen Wettkämpfen von der Vereinsebene über nationale und internationale Wettkämpfe, bis hin zu den Olympischen Spielen, widmen. Die etwa 1,6 Millionen Sportschütz*innen und etwa 390.000 Jäger*innen sind per se keine objektive Gefahr für die Bevölkerung und tangieren in keiner Art und Weise das Gewaltmonopol des Staates.
Eine zentrale Aufbewahrung von Waffen und/oder Munition ist erstens extrem unsicher, da Vereine sehr oft außerhalb von Ortschaften oder im Wald liegen und daher ein hervorragendes Ziel für Einbrecher bieten, zweitens weil je nach Vereinsgröße, die benötige Lagerkapazität gar nicht zu leisten ist. Hier gibt es durchaus Vereine mit mehreren hundert Mitgliedern, da kommen sehr zügig mehrere tausend Waffen zusammen. Drittens sind viele Sportler*innen Mitglied in mehr als einem Verein um auch an Disziplinen und Wettkämpfen der anderen Verbände teilnehmen zu können. Viertens ist die Lagerung von Munition in einem Verein mit so vielen Mitgliedern ebenfalls räumlich nicht möglich, hierzu kommen noch massive Probleme mit dem Sprengstoffgesetz bei den Mengen welche Schütz*innen sowohl für den Wettkampf- aber auch den Trainingsbetrieb benötigen. Gerade beim Training kommen schnell mehrere 100 Schuss Munition pro Person zustande. Zusätzlich würde alleine durch die Lebensrealität eine zentrale Lagerung ad absurdum geführt, Sportler*innen haben ihre Waffen nicht nur 1-2 Stunden „dabei“, oftmals, gerade bei internationalen Turnieren, sind diese Waffen mehrere Tage bei der betreffenden Person, gleiches gilt für immer wieder durchgeführte Besuche befreundeter Vereine. Eine Kontrolle wäre hier de facto nahezu unmöglich da die Ausgabe 24/7 gewährleistet sein müsste. (https://www.vdw-duesseldorf.de/images/Zentrale_Waffenlagerung_Falsch_u._vorbelastet.pdf)
Zum Abschluss. In einer Beschwerde zum Verbot des Sports mit klein- & großkalibrigen Waffen stellte 2013 das Bundesverfassungsgericht fest, dass es keinen Anlass dafür gäbe dies zu verbieten und dies dem Beschwerdeführer somit nicht zustehe.
Zitate - „Es sei Aufgabe der Legislative, innerhalb ihres Gestaltungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Sicherheitsinteresse der Bevölkerung und den Interessen der privaten Waffenbesitzer zu schaffen.“
„Bei dieser Rechtslage lässt sich weder feststellen, dass die öffentliche Gewalt überhaupt keine Schutzvorkehrungen gegen die von Schusswaffen ausgehenden Gefahren getroffen hat, noch, dass offensichtlich die getroffenen Regelungen und Maßnahmen in ihrer Gesamtheit gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich wären, um die Allgemeinheit vor den Gefahren des missbräuchlichen Umgangs mit Schusswaffen zu schützen. Angesichts des dem Gesetzgeber bei der Erfüllung seiner Schutzpflichten zukommenden weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums steht den Beschwerdeführern ein grundrechtlicher Anspruch auf weitergehende oder auf bestimmte Maßnahmen wie das Verbot von Sportwaffen nicht zu.“ (https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130123_2bvr164510.html).
Schon hier lässt das Bundesverfassungsgericht erkennen, dass eine "Entwaffnung" der legalen Waffenbesitzer im Konflikt mit dem GG steht. Es käme des weiten durchaus auch einer Zwangsenteignung gleich.
Unter dem Punkt „Zielgerichtete Abwehr konkreter Gefahren“ teilen wir mit, dass wir für eine „rationale Sicherheits- und Kriminalpolitik“ stehen. Der ursprüngliche Antrag steht dieser Aussage diametral gegenüber. Lasst uns endlich auch beim Thema legaler Waffenbesitz unsere Politik aus der ideologischen in die reale Welt holen, faktenbasierte und realitätsnahe Politik machen und uns an die Seite unserer Sportschütz*innen, Jäger*innen und Sammerl*innen stellen!
Wie Annalena Baerbock in ihrer Rede zur Kanzlerkandidatur treffend bemerkte wollen wir eine „Politik, die den Menschen zuhört und ihnen auch was zutraut“ machen, hierfür bedarf es zwingend auch des Zu- & Vertrauens in unsere rechtstreuen Legalwaffenbesitzer*innen. Da wir sonst Gefahr laufen 1,6 Millionen Bürger*innen nicht zu hören, ja diese sogar abzuwerten.
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