Die Justiziministerien können den ihnen jeweils untergeordneten Ermittlungsbehörden, also Staatsanwaltschaften, Weisungen erteilen, auch für einzelne Ermittlungsverfahren. Dieses Weisungsrecht wird seit langem kritisiert, weil es anfällig ist, für politisch motivierte Einflussnahmen missbraucht zu werden. Gleichzeitig sollen die Staatsanwaltschaften keine gänzlich unkontrollierbaren Institutionen werden, was ebenfalls misbrauchsanfällig wäre, weshalb hier paralmentarsiche Gremien für diese Kontrollfunktion vorgeschlagen werden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Klaus Becker (KV München) und 20 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 19%) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 20.04.2021, 11:25 |
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