Wir sind gegen eine Neudefinition der Rechtskategorie „Geschlecht“. Bisher beruht die Rechtskategorie „Geschlecht“ auf biologischen und körperlichen Merkmalen. Mit dem auch im Entwurf des grünen Selbstbestimmungsgesetzes eingeführten Konzept der Selbsidentifikation kann jeder Mensch sein juristisches Geschlecht unabhängig von seinen körperlichen Merkmalen aufgrund seiner gefühlten „Geschlechtsidentität“ definieren.
Diese Neudefinition von Geschlecht beruht auf den "Yogyakarta Principles". Sie verlangen, dass die selbst definierte Geschlechtsidentität einer Person rechtlich anerkannt wird, ohne dass eine medizinische Behandlung notwendig ist.
Dieses Konzept ist ein identitätspolitischer Fehlgriff, der außer acht lässt, dass diese rechtliche Anerkennung einer subjektiven Geschlechtsidentidentität Recht von Frauen aushöhlt, unter sich zu sein.
- Die Self-ID ermöglicht es jedem Mann, sich per Sprechakt als Frau zu definieren und aufgrund dessen Frauenrechte zu beanspruchen.
- Es verfälscht Statistiken, wenn der Personenstand nicht mehr an das biologische Geschlecht, sondern an eine subjektive Geschlechtsidentität anknüpft.
- Jeder beliebige männliche Jugendliche oder Mann kann sich durch rein verbale Erklärung in Zukunft Zugang zu öffentlichen Toiletten, Duschen, Umkleidekabinen, Versammlungen, sportlichen Wettkämpfen und durch Quoten geförderte berufliche Bereiche für Mädchen und Frauen verschaffen.
- Besonders die Unterbringung von Männern im Strafvollzug für Frauen versetzt die Frauen in eine Gefahrenlage ohne Ausweichmöglichkeiten.
Die Folgen sind Verletzungen der Menschenrechte der Frau: Schutzräume von Frauen und Mädchen werden bereits jetzt unterwandert. Auch der besonders schützenswerte Bereich der Frauenhäuser ist nicht länger ein Schutzraum für weibliche Opfer von männlicher Gewalt. Sexuellen und gewalttätigen Übergriffen durch Männer wird so erneut Tür und Tor geöffnet.
Um ordnungspolitische Eindeutigkeit und den Schutz von Frauen und Kindern zu gewährleisten, muss der Personenstand an die körperliche Realität gebunden bleiben.
Das Konzept des selbstbestimmten Änderung des Geschlechtseintrags widerspricht auch dem grünen Anspruch, Vielfalt zu schaffen. Wir als Grüne wollen, dass Menschen ihre vielfältigen Geschlechtsidentitäten und Geschlechterrollen unabhängig von ihrem Geschlecht frei und selbstbestimmt leben können. Wenn Menschen, die nicht Geschlechterstereotypen entsprechen (z.B. Jungen mit langen Haaren oder Mädchen im Holzfällerhemd), nahegelegt wird, sie seien "trans" und müssten ihr Geschlecht ändern oder ihren Körper anpassen, werden Geschlechterrollen zementiert statt aufgebrochen.
Wir brauchen Unabhängigkeit von stereotypen Geschlechtsrollen!
Die Mehrzahl der Jugendlichen, die unter der Illusion stehen, das leibliche Geschlecht sei änderbar, sind Mädchen, die sich mit den in der Gesellschaft zunehmend konservativer dargestellten Frauenbildern nicht wohl fühlen. Sie brauchen einen Rahmen, der ihre Entwicklung zu starken, unabhängigen Frauen unterstützt und sie in ihrer Entwicklung zur erwachsenen Frau nicht dazu treibt, schädliche Medikamente zu nehmen und sich ihre Geschlechtsorgane entfernen zu lassen. Die Identifizierung als männlich passt vor allem lesbische Mädchen in das heterosexuelle Rollensystem ein. Jugendliche, die sich in ihrem Körper nicht wohlfühlen, brauchen in vielfältiger Form Unterstützung und Ursachenforschung. Sie brauchen keine transaffirmative Beratung, die in eine lebenslängliche medikamentöse Behandlung mündelt. Eine solche Beratung nützt letzlich nur der Pharmaindustrie und der Gesundheitsindustrie.
Wir sind auch dagegen, einen Anspruch auf körperangleichen Maßnahmen zu verankern.
Mit dem vorgeschlagenen Selbstbestimmungsgesetz soll Jugendlichen ermöglicht werden, ohne elterliche Zustimmung durch ein Familiengericht die Personenstandsänderung und damit den ersten Schritt Richtung medizinische Intervention einzuleiten. Streng genommen sind Personenstandsänderung und medizinische Intervention zwei verschiedene Vorgänge, aber in der Praxis hängen sie zusammen. Minderjährige sind nicht in der Lage, solche schwerwiegenden Entscheidungen zu treffen. In Großbritannien hat der High Court im Spätherbst 2020 entschieden, dass Kindern unter 16 Jahren die erforderliche Reife fehlt, um „geschlechtsverändernden“ Therapien informiert zuzustimmen.
Diese Entscheidung begrüßen wir und finden, Eltern und Staat haben die Pflicht, Kinder vor der Gendermedizin zu schützen. Als Beispiel dafür kann das neue Gesetz in Arkansas dienen, das Gender-Medizin für unter 18-jährige ganz verbietet.
Eine Forderung nach einer Regelung für intergechlechtliche Personen ist obsolet, da diese bereits am 25. März vom Bundestag beschlossen wurde.
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