Die Begrenzung der Zulässigkeit von Parteispenden auf „natürliche“ Personen (im Gegensatz zu „juristischen“ Personen) ist nur auf dem ersten Blick einleuchtend, wenn damit Spenden von Unternehmen und Verbänden unterbunden werden sollen. Auch Einzelunternehmer sind Unternehmen und können bei entsprechendem wirtschaftlichen Erfolg beträchtliche Summen spenden, was laut dem Programmentwurf zulässig wäre. Personengesellschaften wie eine GbR bestehen oft rein aus natürlichen Personen, auch hier wären Spenden also zulässig. Die Rechtsform eines Unternehmens zur Voraussetzung seiner Spendenfähigkeit zu machen, erscheint daher zweifelhaft.
Zudem besteht die Gefahr, dass durch Umgehungen des Verbots von Spenden juristischer Personen durch z.B. Spenden durch die Geschäftsführer*innen am Ende weniger Transparenz herrscht als bisher. Gerade Transparenz und jederzeitige Nachvollziehbarkeit von großen Spenden sind doch aber unsere obersten Ziele.
Daher plädieren wir für den Weg der Absenkung der Veröffentlichungsgrenze und einer Deckelung von Parteispenden. So kann am ehesten vermieden werden, dass Parteien in Abhängigkeit von großen wirtschaftlichen Interessen geraten.
Parteiintern haben wir uns mit unserem Spendenkodex bereits für den Umgang mit Spenden schärfere Regeln gegeben als das Parteiengesetz vorsieht. Das sollte an dieser Stelle auch so erwähnt werden.
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