Die ADS ist gegenwärtig eine Organisationseinheit des BMFSFJ. Das bringt vielfältige Nachteile mit sich. So ist sie nicht selber zuständig für die Regelung ihrer Haushaltsangelegenheiten, vor allem hat sie keine Beteiligungsbefugnisse. D. h. es gibt keine Pflicht zur Beteiligung der ADS in antidiskriminierungsspezifischen Themen. Diese Probleme lassen sich nur und zugleich allesamt dadurch beheben, dass die ADS zu einer obersten Bundesbehörde umgewandelt und die Leitung als Beautragte durch den Bundestag gewählt wird. So erhält sie die erforderliche Unabhängigkeit und Wirkungsmacht. Und eine durch das BMFSFJ verschuldete Nichtbesetzung der Leitung, wie sie in dieser Legislatur stattgefunden hat, wird so ebenfalls vorgebeugt.
Eine starke, unabhängige ADS ist dem Ziel, Rassismus zu bekämpfen viel dienlicher, als ein*e auf sich gestellte*r Antirassismusbeauftragte*r. Sonst müssten im Grunde Beauftragte für alle Vielfaltsdimensionen eingeführt werden. Eine aufgewertete ADS würde dagegen eine Beauftragtenfunktion für alle erfüllen.
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