Aktuell wird zu oft die Politik „Bleibeperspektive nicht verfestigen“ verfolgt, Integrationsmöglichkeiten werden behindert, insbesondere Arbeitserlaubnisse auch ohne Abschätzung negativer Folgen entzogen.
Ein Status „Flüchtling mit Aufenthaltsberechtigung“ könnte das von vielen Unternehmen und Unternehmerverbänden geforderte Bleiberecht durch Arbeit für in ihre Betriebe integrierte Geflüchtete regeln. Es bedeutet im Kern eine Aufnahme aus humanitären Gründen und erkennbarer Integrationsleistung. Letztere ist insbesondere für kritische Stimmen aus der Mitte der Gesellschaft am überzeugendsten. Ansonsten ähnelt die Statusvergabe dem vorhandenen Ansatz von §§ 25 ff. Aufenthaltsgesetz. Allerdings ist dort die Anwendung für alle Verfahrensbeteiligten kompliziert und nicht effektiv. Der angestrebte Aufenthaltsstatus bietet auch die Möglichkeit, die Bedingungen für einen echten Spurwechsel erreichen zu können.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
---|---|
Antragsteller*in: | Stefan Haas (KV Dachau) und 22 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 57%) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 22.04.2021, 13:18 |
Kommentare