Ist eine Person von häuslicher oder sexueller Gewalt betroffen, gibt es viele Hürden die der Verfolgung der Tat im Wege stehen.
Eine davon ist die immense psychische Belastung durch de Prozess. Um diese zu verringern gibt es die Möglichkeit der psychosozialen Prozessbegleitung, bei der Betroffene auf Anfrage eine qualifizierte Begleitperson zur Verfügung gestellt bekommen.
Wie häufig und wann auf eine solche Begleitung zurückgegriffen werden unterscheidet sich jedoch stark nach Region.
Wir wollen die mentale Gesundheit der Betroffenen schützen und deshalb das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung fördern.
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