Digitale Beteiligungsformate sind zwar im Planungsrecht interessant, sollten aber auch darüber hinaus genutzt werden.
Beispiele sind Kommentarmöglichkeiten für Gesetzesentwürfe, die auch Bürger:innen ohne Lobby ermöglichen sich einzubringen oder Bürger:innenhaushalte, bspw. für Innovationsprojekte.
Technisch sind derartige Lösungen bspw. im Rahmen des Softwareprojekts Consul umgesetzt worden, was auch schon in einigen Städten und Regionen außerhalb von Deutschland produktiv genutzt wird.
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