Die Föderale Europäische Republik stellt nur dann einen Mehrwert zur bisherigen "Union" dar, wenn sie auch mit einer Aufwertung der individuelle (Bürger*innen-)Rechte einher geht. Diese manifestieren sich durch eine europäische Staatsangehörigkeit. Auf dem Weg zur Föderalen Europäischen Republik, der im Programmentwurf angelegt ist, müssen wir in Deutschland "in Vorleistung" gehen. Das heißt, wir müssen hier lebende EU-Bürger*innen grundsätzlich wie Inländer behandeln und vollständige demokratische Teilhabe ermöglichen. Das Demokratiedefizit in der EU kann nur überwunden werden, wenn die demokratische Teilhabe an den Wohnort und nicht an die (Mitglieds-)Staatsangehörigkeit gekoppelt ist. Durch die grundsätzliche (aber in Deutschland vorgeleistete) Inländergleichbehandlung z.B. durch Ausstellung eines Personalausweises werden Freizügigkeitsbarrieren abgebaut, Teilhabe ausgebaut. Schließlich ist auch das deutsche Meldewesen nicht auf europäische Freizügigkeit ausgelegt. So ist die Meldung einer Nebenwohnung in Deutschland nur möglich, sofern auch eine Hauptwohnung in Deutschland existiert. Dies entspricht aber häufig nicht der Realität transnationaler Lebensweise, hat einen hohen Bürokratieaufwand und birgt erheblich Rechtsunsicherheit für die Bürger*innen. Deutschland ist hier rückständig.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Ivo Vacík (KV Leipzig) und 24 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 44%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 23.04.2021, 20:59 |
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