Eine Verlängerung der Gewährleitung muss mit der Verschiebung der Beweislastumkehr einhergehen. In den meisten Fällen ist der Streitwert so gering, dass die Verbraucher*innen ihren Anspruch auf Gewährleisung de facto bereits nach der Beweislatumkehr nach sechs Monaten nicht mehr durchsetzen können. Wenn wir wollen, dass ein Handyladekabel nicht mehr nach 6 Monaten kaputt geht, brauchen die Verbraucher*innen ein Anspruch auf Ersatz. Bereits jetzt gibt es in diesem Beispiel Anbieter, die eine Lebenslange Garantie geben, was zu Folge hat, dass die Kabel zwar etwas teurer sind, aber auch ewig halten.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Merlin Nagel (KV Ingolstadt) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 30%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 24.04.2021, 11:34 |
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