Das Wahlprogram widmet sich vor allem dem Modeszenario, bei dem viele kleine Kläger:innen gegen eine wirtschaftlich starke Institution vorgehen. Dies resultiert von Modethemen wie dem Abgasskandal oder etwa dem beliebten LegalTech Thema der Fluggastrechte. (Vielfach sind übrigens die einzigen, die hier immer profitieren die Anwält:innen. Gerade im Abgasskandal sind im Einzelfall Hoffnungen geweckt worden, die bei nüchterner rechtlicher Betrachtung unrealistisch waren.)
In der Praxis kommt es aber oft auch dazu, dass eine einzige wirtschaftlich schwache Partei gegen eine wirtschaftlich starke Partei vorgehen muss. Wirtschaftlich stark ist eine Partei auch und vor allem dann, wenn im Hintergrund eine Versicherung steht.
So werden Verfahren gerne von den Parteien verzögert oder verkompliziert, bei denen die Verfahrensbeteiligten nicht die tatsächlich Betroffenen sind. Etwa wenn der Schaden bei einer Haftpflichtversicherung aufschlägt und diese tatsächlich die Fäden zieht. Die eigentlich Regieführenden beteiligen sich dabei gar nicht unmittelbar am Verfahren und gehen selbst durch langwierige Prozesse nur geringe Risiken ein. Für eine geschädigte Partei können sich hieraus aber existenzbedorhende Situationen ergeben.
Verbesserung kann z.B. die Stärkung konsensualen Streitbeilegung bringen. Eine weitere bzw zusätzliche Option ist die Ausweitung der persönlichen Beteiligungspflicht der wirtschaftlich tatsächlich Betroffenen (etwa von Vertreter:innen der Versicherung, hochrangiger Manager:innen, Eigentümervertreter:innen) .
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