Leider ist das Religionsverfassungrecht eben keine ausreichende Grundlage, um das Verhältnis Staat und islamische Glaubensgemeinschaften zu regeln. Es sind lt. Studie des BaMF 2009 („Muslimisches Leben in Deutschland“) nur 20% der Muslim*innen im Rahmen der muslimischen Dachorganisationen organisiert. Deshalb müssen möglichst Gremien möglichst breit besetzt werden, die muslimisches Leben in seiner Vielfältigkeit abbilden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Lamya Kaddor (KV Duisburg) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 55%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 25.04.2021, 12:42 |
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