Durch die Einführung eines öffentlich zugänglichen legislativen Fußabdrucks machen wir sichtbar, wie auf politische Entscheidungsprozesse Einfluss genommen wird. So wird dokumentiert, welche Interessenvertreter*innen sich auf welche Weise an Rechtsetzungsverfahren von Bundestag und Bundesregierung beteiligen (z.B. Formulierungsvorschläge für Gesetzesentwürfe).
Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat den legislativen Fußabdruck zuletzt im März 2021 durch einen Antrag im Bundestag gefordert.1 Im Absatz "Einflussnahme auf EU-Gesetzgebung transparent machen" in diesem Wahlprogramm wird die Einführung des legislativen Fußabdrucks für EU-Institutionen formuliert. Diese Forderung sollte ebenso explizit für den Bereich des Bundespolitik in unserem Wahlprogramm aufgeführt werden und damit unserer Forderung Nachdruck verleihen.
1Quelle: https://www.gruene-bundestag.de/themen/innenpolitik/ein-wirksames-lobbyregister-einfuehren
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Timm Schulze (KV Bamberg-Stadt) und 32 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 30%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-294 |
Eingereicht: | 25.04.2021, 19:16 |
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