Entwürfe für Gesetzesänderungen sind in der aktuellen bundespolitischen Gesetzgebungspraxis für Laienpersonen oft nur schwer zu verstehen. Die Ursache dafür liegt in der Technik der sogenannten Änderungsfehle, mit denen bestehende Gesetzestexte durch Änderungsgesetze angepasst werden. Dadurch werden immer nur spezifische Änderungen widergegeben, aber nicht der Gesamtzusammenhang des Textes bzw. sein neuer Wortlaut.
Das Beispiel des Entwurfes zur Änderung des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes vom 18.11.2020 verdeutlicht das Problem. Der Artikel 1 Nr. 3 des 3. Bevölkerungsschutzgesetz ändert § 4 des Infektionsschutzgesetzes mittels dieser Änderungsbefehle:
„a) In Absatz 1 Satz 7 werden die Wörter ‚§ 14 Absatz 1 Satz 3‘ durch die Wörter ‚§ 14 Absatz 1 Satz 7‘ ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 4 wird das Wort ‚schwerwiegenden‘ durch das Wort ‚bedrohlichen‘ ersetzt.“
Diese Technik für Gesetzeänderungen macht es sehr schwer, konkrete Auswirkungen auf den ursprünglichen Gesetzestext auf einen Blick unmittelbar zu erfassen. Teilweise beziehen sich Änderungsbefehle auch auf mehrere Gesetze. Nur durch mühsames Suchen und eigenständiges Anpassen der entsprechenden Stellen in den zu ändernden Gesetzen wird verständlich wie sich der Wortlaut bzw. Gesamtzusammenhang von Gesetzestexten ändert.
Aus diesen Gründen wurde zum Beispiel in Österreich bereits die Praxis der Synopsen (Textgegenüberstellung) für Gesetzesänderungen eingeführt. Hier wird der bestehende, zu ändernde Gesetzestext dem Gesetzestext in der neuen, geänderten Fassung gegenüber gestellt.
Aus dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 2) unseres Grundgesetzes kann ein Anrecht auf gute Lesbarkeit von Gesetzentwürfen abgeleitet werden, denn dies ermöglicht mehr Menschen, sich an der Debatte zwischen Parlament und Öffentlichkeit zu beteiligen.
Wir GRÜNE möchten die Demokratie und die Transparenz des Staates stärken. Darum müssen wir uns für Synopsen bei Gesetzesentwürfen auf Bundesebene einsetzen.
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