Nicht nur Frauen sind von Misogynie betroffen.
Frauenfeindlichkeit richtet sich oftmals auch an andere Menschen, die nicht cis-männlich sind.
Das gelesene Geschlecht spielt da mitunter eine Rolle - also in welche der beiden nicht-binären Geschlechterboxen ein Mensch von anderen Menschen (mitunter auch fälschlicherweise) einsortiert wird
- oder Persönlichkeitsmerkmale oder Körpermerkmale, welche von anderen Menschen dann als "weiblich" einsortiert werden.
Das hebt nicht die Notwendigkeit intersektionaler Schutzkonzepte auf.
Nicht jeder nicht-binärer oder agender Mensch fühlt sich auch in Frauenhäusern wohl, insbesondere da in diesen Kontexten weitere Diskriminierungserfahrungen durch Misgendern, insbesondere auch durch das Personal der Einrichtung, sehr wahrscheinlich ist.
Das, was in dem Text beschrieben steht, sollte nicht nur für Frauenhäuser gelten, sondern auch für intersektionale Schutzeinrichtungen, denn nicht nur Frauen haben Kinder und nicht nur Frauen können sich in der Situationen befinden, Sozialleistungen zu erhalten.
Das kann nicht-binäre-, inter- und agender-Menschen gleichwohl betreffen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
---|---|
Antragsteller*in: | Alexandra Scholz (KV Bremen LdW) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 30%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-577 |
Eingereicht: | 25.04.2021, 22:02 |
Kommentare